buehnenbild_Zelck_Rettungsdienst_DRK_Bitburg_hq-Q__01_.jpg Foto: A. Zelck / DRK-Service GmbH

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  1. Das DRK
  2. Das sind wir
  3. Transparenz

Transparenz im DRK Kreisverband Paderborn e.V.

Einheitliche Veröffentlichungspflichten für gemeinnützige Organisationen gibt es in Deutschland nicht. Wer für das Gemeinwohl tätig wird, sollte der Gemeinschaft dennoch sagen, welche Ziele die Organisation genau anstrebt, woher die Mittel stammen, wie sie verwendet werden und wer die Entscheidungsträger sind.

Wir, der DRK Kreisverband Paderborn e.V., nehmen gern unsere Verantwortung gegenüber dem Gemeinwohl wahr. Aus diesem Grund verpflichten wir uns freiwillig, die nachstehend aufgeführten Informationen der breiten Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Mit der Veröffentlichung dieser Informationen erfüllen wir nicht nur die Transparenzstandards des Deutschen Roten Kreuzes, sondern auch die Vorgaben der durch Transparency International ins Leben gerufenen Initiative Transparente Zivilgesellschaft.

  • 1. Organisationsform

    DRK Kreisverband Paderborn e.V.

    Neuhäuser Str. 62-64

    33102 Paderborn

     

    Sitz: Paderborn

    Gründungsjahr: 1950

  • 2. Organisationsstruktur

    Im DRK Kreisverband Paderborn e.V. sind 55 hauptamtliche Mitarbeitende (Stand: 31.12.2022) tätig. Weiterhin engagieren sich etwa 1000 Ehrenamtliche im Kreisverband in den Bereichen Nationale Hilfsgesellschaft und Wohlfahrtspflege. Hier finden Sie das Organigramm der Kreisgeschäftsstelle.

  • 3. Ziele und Aufgaben
  • 4. Corporate Governance

    Abgeleitet aus seinem Selbstverständnis, seiner Satzung und der Stellung als mittlere Verbandsinstanz sowie aufgrund der Verantwortung für öffentliche Mittel und Spenden entwickelte der DRK-Landesverband Westfalen-Lippe e.V. eine risiko- und berichtsorientierte Corporate Governance Struktur. Diese spiegelt sich in auf die Satzung aufbauenden Gremien sowie daraus entspringenden Ordnungen, Regelungen und Selbstverpflichtungen wider.

    Elementarer Bestandteil dieses Systems sind:

    • eine Finanz- und Geschäftsordnung als Rahmen für die laufende Wirtschaftsführung und ein Internes Kontrollsystem;
    • 4-Augen-Prinzip;
    • eine laufende Wirtschafts- und Finanzplanung;
    • ein monatliches Controlling und Reporting sowie Soll-Ist-Analysen und Berichte in den Gremien über den Fortgang der Geschäfte;
    • eine kontinuierliches Risikomanagement in Bezug auf die eigenen Aktivitäten und die Aktivitäten der Tochtergesellschaften und Beteiligungen.
    • Prüfungen durch externe Instanzen, wie Wirtschaftsprüfer oder Revisionsgesellschaften;
    • eine unabhängige interne Stelle zur vorgeschalteten Verwendungsnachweisprüfung.
    • ein Verhaltenskodex 

    Das Corporate Governance System des Kreisverbandes wir abgebildet in einem Internen Kontrollystem. Die Überprüfung der Wirksamkeit und der Einhaltung dieses System sind fester  Bestandteil von externen Überprüfungen durch interne und insbesondere externe Instanzen. Details zur Corporate Governance-Struktur erhalten Sie hier. 

    Der DRK Landesverband Westfalen-Lippe e.V. verfügt satzungsgemäß über institutionalisierte Gremien, die in entsprechender Regelmäßigkeit tagen und ihrer Aufsichtspflicht nachkommen. Dabei gibt es eine klare Trennung von Leitung und Aufsicht, sodass Interessenskonflikte vermieden werden. Handlungsleitend bieten ein Verhaltenskodex sowie Geschäftsordnungen einen Rahmen für die einzelnen Gremienmitglieder und sichern gemeinsames Verständnis und Werte formal ab. Zur Unterstützung der Aufsichtsorgane werden bei Bedarf Fortbildungen angeboten, die sie bei der Ausübung ihrer Pflichten unterstützen. Bei der Vergütung unserer Mitarbeitenden und Leitungskräfte wird der Status der Gemeinnützigkeit sowie die jeweilige Qualifikation und Verantwortung berücksichtigt. Im DRK-Landesverband Westfalen-Lippe e.V. findet der Tarifvertrag Öffentlicher Dienst VKA Anwendung.  

  • 5. Mittelherkunft- und verwendung

    Der Landesverband selbst und seine Untergliederungen erhalten Zuwendungen und Fördermittel für verschiedene Zwecke. Über die Verwendung der Mittel ist in Verwendungsnachweisen Rechenschaft abzulegen. Der Landesverband unterhält eine interne Stelle zur vorgeschalteten Verwendungsnachweisprüfung. Diese Stelle überprüft unabhängig alle Verwendungsnachweise, die vom Landesverband selbst erstellt werden darauf, ob die Ansätze rechtmäßig und richtig sind. Darüber hinaus lässt der Landesverband entsprechend den jeweiligen Zuwendungsbestimmungen einzelne Verwendungsnachweise von einem Wirtschaftsprüfer prüfen oder leitet diese zur Prüfung an den DRK-Bundesverband weiter.

    Unsere Arbeit ist wegen der Förderung des Wohlfahrtswesens nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid des Finanzamts Paderborn (Steuernummer 339/5794/0143) vom 26.08.2021 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftssteuer befreit

  • 6. Einhaltung

    Wir stellen die Einhaltung dieser Mindeststandards durch regelmäßige Überprüfung sicher.

  • 7. Unterzeichnete Dokumente