"Ungewissheit über das Schicksal von Angehörigen ist genauso schwer zu ertragen, wie der Verlust selbst." (XVII. Internationale Rotkreuz-Konferenz, Stockholm 1948) Dieser Leitspruch des Suchdienstes ist heute genauso aktuell wie vor 60 Jahren. Aufgaben des DRK-Suchdienstes Der Suchdienst ist eine satzungsgemäße Aufgabe des Deutschen Roten Kreuzes. Er wird auf Bundes-, Landes- und Kreisverbandsebene wahrgenommen. Entstanden ist der Suchdienst als Folge des II. Weltkrieges. Seit 1958 nimmt das Deutsche Rote Kreuz Suchdienstaufgaben auf Grund einer Vereinbarung mit der Bundesregierung wahr. Nachforschung
Das ist die klassische Suchdienstarbeit, Hier geht es um die Suche nach ehemaligen Soldaten und Zivilisten, die seit dem II. Weltkrieg vermisst werden. Nach dem II. Weltkrieg war jeder vierte Deutsche entweder ein Suchender oder ein Gesuchter. Heute sind noch über 1,4 Mio. Schicksale ungeklärt. 50 Jahre nach Kriegsende könnte man glauben, dass diese Arbeit abgeschlossen ist. Die umwälzenden politischen Ereignisse in den osteuropäischen Staaten und die Wiedervereinigung haben die Nachforschung jedoch wieder ganz aktuell gemacht. Das DRK hat Anfang Oktober 2003 bei einem Besuch im Russischen Staatlichen Militärarchiv in Moskau die Zusage erhalten, dass rund zwei Millionen Personalakten von deutschen Kriegsgefangenen und Zivilinternierten zur Verfügung gestellt werden. Diese Informationen werden dem DRK Suchdienst in München in den nächsten sechs Jahren als Datenbank und Scan auf CD-ROM übermittelt. Dieser Fundus gibt hunderttausenden Angehörigen Hoffnung auf ein Ende der Ungewissheit. Jährlich verschickt der DRK-Suchdienst etwa 10.000 Benachrichtigungen über Einzelschicksale an Ehegatten, Geschwister, Kinder und Enkel der Vermissten. Der DRK-Suchdienst führt durch seine Recherchen jährlich etwa 800 Personen nach Kriegsbedingter Trennung wieder zusammen. Familienzusammenführung Der Suchdienst berät die ausreisewilligen Deutschen in den osteuropäischen Ländern über die notwendigen Einreise- und Ausreiseformalitäten. In den letzten 50 Jahren kamen insgesamt 4,31 Mio. Spätaussiedler, darunter 2,16 Mio. aus der ehemaligen UdSSR und 1,44 Mio. aus Polen. Durch den Gesetzgeber wird seit 1993 die Aufnahme von Spätaussiedlern in der Bundesrepublik auf ca. 100.000 Personen pro Jahr begrenzt. Jedes Bundesland ist verpflichtet, entsprechend einem Quotenschlüssel Spätaussiedler aufzunehmen. Seit 1990 wurden die deutschen Einreisebestimmungen mehrmals geändert. Die Betroffenen haben größte Schwierigkeiten, diese Bestimmungen zu verstehen. Der Suchdienst hilft die vielen offenen Fragen zu beantworten. Materielle Hilfen Mit Finanzieller Unterstützung der Bundesregierung betreut der Suchdienst Deutschstämmige z.B. in Polen, Rumänien und den GUS-Staaten. Das Rote Kreuz hilft diesen Menschen mit Lebensmittelpaketen, Medikamenten und medizinischen Hilfen. Kreisauskunftsbüro (KAB) Bei Katastrophen und Großschadenslagen richtet das KAB eine "Gemeinsame Auskunftsstelle der Hilfsorganisationen" bzw. "Personenauskunftsstelle" ein. Das KAB nimmt Suchanträge jeder Art nach Katastrophenopfern und Meldungen jeder Art über Katastrophenopfer entgegen. Hieraus entwickelt sich die "Katastrophenkartei", die im Begegnungsverfahren Schicksale klärt und die Auskunftserteilung ermöglicht. Amtliches Auskunftsbüro Das "Amtliche Auskunftsbüro" sammelt im Konfliktfall Informationen über Kriegsgefangene und geschützte Zivilpersonen. Als "Gemeinsame Auskunftsstelle der Hilfsorganisationen" bzw. "Personenauskunftsstelle" nehmen die KAB-Helfer in Friedenszeiten Suchanträge und Meldungen jeder Art über Katastrophenopfer entgegen und er teilen Auskünfte an Angehörige und Behörden auf der Grundlage von landesrechtlichen Regelungen. Darüber hinaus sind aber auch im Konfliktfall Suchdienstaufgaben zugunsten der eigenen Bevölkerung vorgesehen. |