
Das DRK ist die größte im Rettungsdienst tätige Hilfsorganisation und legt gerade auch in diesem Bereich Wert auf die bewährte Mitarbeit von Zivildienstleistenden. Zivildienstleistende, die im Rettungsdienst mit arbeiten möchten, erhalten vom DRK mindestens eine vierwöchige theoretische sowie eine zweiwöchige klinische und praktische Ausbildung (im Krankenhaus) zum Rettungshelfer. Nach dieser Ausbildung und einer ausführlichen Einweisung in der Rettungswache arbeiten die Zivildienstleistenden gemeinsam mit Notärzten, Rettungsassistenten und Rettungssanitätern in der Notfallrettung und im qualifizierten Krankentransport. Voraussetzung für diese Tätigkeit ist der Besitz des Führerscheins der Klasse drei und eine gesundheitliche Eignung. Da der Rettungsdienst für die Bevölkerung "rund um die Uhr" bereitstehen muss, ist der Einsatz in diesem Bereich auch im Schichtdienst, nachts und am Wochenende erforderlich. Während oder nach dem Ende des Zivildienstes kann eine weiterführende Ausbildung zum Rettungssanitäter absolviert werden, wenn diese nicht ohnehin als Voraussetzung für die Tätigkeit im Rettungsdienst vorgeschrieben ist. Auch eine Berufsausbildung zum Rettungsassistenten ist nach dem Zivildienst möglich. Folgende DRK-Einrichtungen in unserem Kreisverband stellen Zivildienstleistende ein:
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