Deutsches Rotes Kreuz        Behindertenfahrdienst (BFD)

 

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Rollstuhl

Im Behindertenfahrdienst werden behinderte Kinder, Jugendliche und Erwachsene von ihren Wohnungen abgeholt und zu Schulen, Ausbildungsstätten oder Arbeitsstellen gefahren (... und natürlich wieder nach Hause gebracht). Aber auch Fahrten zu Arztbesuchen, Erledigungen bei Ämtern und Fahrten zu Veranstaltungen etc. gehören zum Tagesablauf.

Dafür stehen Spezialfahrzeuge mit Hebe- oder Rollbahnen für Rollstuhlfahrer zur Verfügung. Neben dem "Chauffieren" ist der Zivildienstleistende verantwortlich für die sachgerechte Unterbringung und Sicherung der Behinderten sowie die Betreuung während der fahrt.

Eigentlich klar, dass für diese Aufgabe der Führerschein Klasse drei und eine zumindest ausreichende Fahrpraxis erforderlich ist. Zudem sollten die Betreuungsaufgaben nicht unterschätzt werden. Denn die verlangen auch ein wenig sozialpsychologisches Geschick.

Weitere Informationen zum Behindertenfahrdienst findest Du hier

Folgende DRK-Einrichtungen in unserem Kreisverband stellen Zivildienstleistende ein:

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