Deutsches Rotes Kreuz        Genfer Rotkreuz-Abkommen

 

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IKRKDie Verbreitung der Kenntnisse über die Genfer Abkommen gehört zu den wichtigsten Aufgaben des DRK.

Das Humanitäre Völkerrecht hat den Schutz des Menschen vor den Folgen des Krieges zum Ziel. Die Leiden der Opfer bewaffneter Konflikte sollen gelindert werden.

Die wichtigsten Regeln stehen in den vier Genfer Abkommen von 1949 und den Zusatzprotokollen von 1977.

Die Titel der Abkommen lauten:

1.

Genfer Abkommen zur Verbesserung des Loses der Verwundeten und Kranken der Streitkräfte im Felde

2.

Genfer Abkommen zur Verbesserung des Loses der Verwundeten und Kranken und Schiffbrüchigen der Streitkräfte zur See

3.

Genfer Abkommen  über die Behandlung von Kriegsgefangenen

4.

Genfer Abkommen zum Schutz von Zivilpersonen in Kriegszeiten

Millionen von Verwundeten, Kranken, Schiffbrüchigen, Kriegsgefangenen und Zivilpersonen haben die Schutzwirkung der Genfer Abkommen verspürt. Hierüber und aus tatsächlichen Vorfällen in bewaffneten Konflikten sowie über die geschichtliche Entwicklung des Roten Kreuzes bietet das DRK einen Informationslehrgang an, der 4 Doppelstunden umfasst.

Teilnehmerkreis: mind. 8 Personen / jeder Interessent

Teilnehmergebühr: keine

Auskunft erteilt unsere Abteilung Ausbildung unter Telefon (05251) 1309330 oder Email: e.koesters@drk-paderborn.de.


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