Die Bundesregierung hat für die kommenden Jahre drastische finanzielle Einsparmaßnahmen beschlossen. Neben dem Gesundheitswesen gehört auch der Bereich „Zivile Verteidigung” dazu. Im Zivilen Ausbildungsplan (kurz
ZAP) waren umfangreiche Mittel zur Förderung der Ausbildung der Bevölkerung in der Ersten Hilfe enthalten. Diese Mittel wurden nun erheblich gekürzt. Diese Maßnahme hat für die Breitenausbildung des DRK eine generelle Gebührenpflicht zur Folge. Dieses bedeutet für den DRK Kreisverband Paderborn, dass er die Mittel für den gesamten Bereich der Breitenausbildung selbst aufbringen muss. Darin enthalten sind die Aufwendungen für das Materialdepot, die Aufwandsentschädigung der Ausbilder, die Fahrtkostenerstattung, die Kosten für die Fortbildungen und ein gewissen Anteil der Aufwendungen für die hauptamtlichen Mitarbeiter. Es erfolgt jedoch keine Unterscheidung mehr, ob ein Teilnehmer eine Bescheinigung wünscht oder nicht. Die Teilnahme am Lehrgang ist generell gebührenpflichtig und jeder erhält automatisch eine Bescheinigung. Für die Ausstellung einer Ersatzbescheinigung wird eine Bearbeitungsgebühr von 5,00 € erhoben. Seit dem 01.01.2002 ist somit die folgende Gebührenordnung verbindlich: Lebensrettende Sofortmaßnahmen 20,00 € je Teilnehmer Erste-Hilfe-Ausbildung 30,00 € je Teilnehmer1 (5,00 € für Schüler2) Erste-Hilfe-Training 20,00 € je Teilnehmer1 (5,00 € für Schüler2) Erste-Hilfe am Kind 30,00 € je Teilnehmer1 (5,00 € für Schüler2) 45,00 € für Paare Erste-Hilfe für Fortgeschrittene - Sanitätsausbildung 30,00 € je Teilnehmer1 1) Für aktive Rotkreuz-HelferInnen kostenlos! Passive Mitglieder und befreundete Hilfsorganisationen (Feuerwehr, THW, etc.) erhalten 50% Ermäßigung. 2) Bei Lehrgängen im Rahmen des Unterrichts |