So mancher schreckt vor einer Erste-Hilfe-Leistung zurück, weil er befürchtet, auf Schadenersatz zu haften oder gar bestraft zu werden, wenn er bei der Hilfeleistung einen Fehler macht.
Grundsätzlich kann aber niemand zivil- oder strafrechtlich für Schädigungen "belangt" werden, die er bei Erster Hilfe dem Verletzten zufügt, sofern er nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig handelt, bzw. wenn er nach bestem Wissen und Gewissen die seinen Fähigkeiten entsprechende Hilfe leistet. Andererseits kann sich aber wegen unterlassener Hilfeleistung strafbar machen, wer zumutbare Hilfe verweigert, obwohl er sie als notwendig erkannt hat. 
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